Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Von den Regelungen des § 14a EnWG sind folgende Anlagen betroffen, sofern ihre elektrische Leistung mehr als 4,2 kW beträgt:
Wärmepumpen
Klimaanlage
private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
Batteriespeicher mit Strombezug




