SEPA-Lastschriftmandat
Zuverlässig, sicher und bequem bezahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Ihre Beiträge und Ihr Guthaben verbuchen wir damit fristgerecht und automatisch.
Jedes Jahr, zwischen Ende Januar und Ende Februar, erhalten Sie die Jahresabrechnung Ihres Stromtarifs. Dieses mehrseitige Dokument setzt sich aus der Kostengesamtübersicht, dem Berechnungsnachweis, der Erläuterung von Rechnungsbegriffen und dem Strommix Ihres Tarifs zusammen.
SEPA-Lastschriftmandat
Zuverlässig, sicher und bequem bezahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Ihre Beiträge und Ihr Guthaben verbuchen wir damit fristgerecht und automatisch.
Einfach erklärt: Alles rund um Ihre Rechnung
Wenn Sie uns bei Vertragsabschluss oder einer anderen Gelegenheit Ihre E-Mail-Adresse zur vertragsbezogenen Kommunikation mitgeteilt haben stellen wir Ihnen Ihre Rechnung per E-Mail zum Download zur Verfügung. Über diesen eineindeutigen Link können Sie Ihre Rechnung nach Eingabe Ihrer Postleitzahl sechs Monate lang downloaden. Ein zusätzlicher Briefversand erfolgt nicht.
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Zuverlässig, bequem und sicher bezahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Das ermöglicht uns, Ihre Beiträge und Ihr Guthaben automatisch und fristgerecht abzubuchen oder gutzuschreiben.
Die Einwilligung können Sie uns direkt über das SEPA-Formular mitteilen.
Alternativ können Sie offene Beträge auf eines der folgenden Konten überweisen:
Zahlungsempfänger: Überlandwerk Krumbach GmbH
Bank: Sparkasse Schwaben-Bodensee
IBAN: DE23 7315 0000 0380 0005 47
BIC: BYLADEM1MLM
Bank: Raiffeisenbank Schwaben Mitte eG
IBAN DE05 7206 9736 0002 5136 84
BIC GENODEF1BLT
Verwendungszweck: Ihre Vertragskontonummer
Hinweis: Haben Sie kein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet? Dann überweisen Sie Ihre Abschlagszahlungen bitte selbst. Die ÜWK erinnert Sie nicht an die Zahlungen.
Die ÜWK verschickt Ihre Verbrauchs- bzw. Jahresabrechnung im Regelfall im Februar. Ihr Jahresstromverbrauch wird anhand Ihrer Zählerstände am Anfang und Ende eines Abrechnungsjahres ermittelt.
Einmal jährlich errechnen wir anhand der vom Netzbetreiber abgelesenen oder von Ihnen mitgeteilten Zählerstände Ihren Stromverbrauch und somit Ihre Energiekosten. In unserer Jahresrechnung berücksichtigen wir dabei alle von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen.
Wenn in diesem Abrechnungszeitraum ein Guthaben entstanden ist, verrechnen wir dieses mit dem ersten neuen Abschlag. Sollte das Guthaben sogar höher ausfallen als Ihr neuer Abschlag, überweisen wir Ihnen die Differenz auf Ihr Bankkonto. Übersteigt der tatsächliche Verbrauch, die von Ihnen gezahlten Abschläge, entsteht eine Forderung / Nachzahlung. In der Forderung enthalten ist zudem Ihr erster neuer Abschlag.
Hinweis: Liegt dem Netzbetreiber kein aktueller Zählerstand vor, wird Ihr Verbrauch geschätzt. Für eine möglichst genaue Abrechnung empfehlen wir, den Zählerstand rechtzeitig abzulesen und zu melden.
Das ausgewiesene Guthaben auf Ihrer Rechnung wird mit dem Abschlag des Folgemonats verrechnet. Übersteigt die Summe der Abschlagszahlung Ihr ausgewiesenes Guthaben, kann eine Forderung entstehen.
Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus Ihrem individuellen Energieverbrauch, abzüglich der gezahlten Abschläge und Prämien. Steigt Ihr Energieverbrauch, so steigt auch der Rechnungsbetrag. Eine kleine Hilfestellung zur Einordnung und Beurteilung Ihres Verbrauchs, gibt Ihnen der „Verbrauchsvergleich" auf Ihrer Abrechnung.
Durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im November 2011 müssen Stromrechnungen an „Haushaltskunden“ (darunter sind auch kleine Gewerbe und Landwirtschaften zu verstehen) einen grafischen Verbrauchsvergleich enthalten. Darin muss der individuelle Kundenverbrauch zu anderen Haushalten, einschließlich einer Bewertung, aufgezeigt werden. Da für den Stromverbrauch unterschiedliche Faktoren ausschlaggebend sind, wie zum Beispiel Gebäudeart, Ausstattung und persönliche Situation, die der ÜWK nicht bekannt sind, kann dieser Vergleich nur bedingt zutreffen.
Der genaue Verbrauch für die Jahresabrechnung wird grundsätzlich über den Zählerstand ermittelt. Hierfür lesen Sie oder der zuständige Netzbetreiber den Zähler ab und teilen uns den Zählerstand mit. Ist beides nicht möglich, errechnet der zuständige Netzbetreiber den Zählerstand maschinell auf Basis des vorangegangenen Verbrauchs und der Jahreszeit.
Bei der maschinellen Errechnung wird der durchschnittliche Verbrauchsverlauf im Jahr zugrunde gelegt. Denn der Durchschnittshaushalt benötigt je nach Monat unterschiedliche Energiemengen. Zum Beispiel verbraucht man im Sommer weniger Heizenergie als im Winter. Wie Sie Ihren Zählerstand einfach und bequem an die ÜWK melden, erfahren Sie hier.
Die Rechnung wird im Regelfall für einen Zeitraum von circa 12 Monaten erstellt. Wenn sich in diesem Zeitraum keine Preis- oder Abgabenänderungen ergeben, erfolgt auch keine Aufteilung. Ändern sich innerhalb dieses Zeitraumes zum Beispiel die Steuern, ist eine Aufteilung des Stromverbrauches bis zum Änderungstermin (alter Steuersatz) und für die Zeit danach (neuer Steuersatz) erforderlich.
Auf der ersten Seite unserer Rechnung finden Sie eine „Zusammenfassung“. In dieser Zusammenfassung stellen wir den Rechnungsbetrag dar und ziehen die von Ihnen gezahlten Abschläge ab – sofern diese Zahlungen uns bis zum dort angegebenen Datum gutgeschrieben wurden. Die Anzahl der gezahlten Abschläge sehen Sie in Ihren Bankkontoauszügen oder Bareinzahlungsbelegen.
Zudem werden die von Ihnen bezahlten Abschläge auf der dritten Seite Ihrer Rechnung unter dem Punkt „Folgende Abschläge haben wir von Ihnen erhalten“ genau aufgeführt. Wie sich Ihr Abschlag berechnet und wie Sie diesen anpassen können, haben wir für Sie auf der Seite Abschlag zusammengefasst.
Ihr Strompreis beinhaltet neben der Umsatzsteuer noch folgende Steuern und Abgaben:
Netzentgelt
Messstellenbetrieb und Messung
Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage)
Offshore-Netzumlage
Konzessionsabgabe
Der erste Punkt in der Kostentabelle zeigt die Gesamtkosten für Ihren Strom, den Sie im Abrechnungszeitraum von der ÜWK bezogen haben. Davon werden Ihre Abschlagszahlungen abgezogen. Ergebnis der Zwischensumme kann, je nach Verbrauch, eine Forderung oder ein Guthaben sein.
Bei einer Forderung: Ihre Abschläge werden für das nächste Jahr Ihrem Verbrauch entsprechend angepasst - so lässt sich eine weitere Forderung vermeiden.
Bei einem Guthaben: Die Höhe Ihrer Abschläge wird beibehalten. Wenn Sie besonders gut haushalten und Strom sparen, kann Ihr Abschlag auch gesenkt werden.
Um Papier zu sparen, stellen wir Ihnen Dokumente zunehmend digital zur Verfügung. Wenn Sie uns zum Beispiel bei Vertragsabschluss Ihre E-Mail-Adresse zur vertragsbezogenen Kommunikation mitgeteilt haben, erhalten Sie Ihre Dokumente per E-Mail über einen persönlichen Download-Link. Über diesen eindeutigen Link können Sie Ihre Dokumente für einen begrenzten Zeitraum herunterladen. Ein zusätzlicher Briefversand erfolgt nicht.
Bei Problemen mit dem Download kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon unter .
Der Strommix wird auch Stromkennzeichnung genannt und erklärt, aus welchen Energiequellen (z.B. Kohle oder Erneuerbare Energien) sich die gelieferte Energie der ÜWK zusammensetzt und welche Mengen an CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall bei der Erzeugung dieser Energie entstanden sind. Hierzu sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet.
Der Strommix besteht aus vier Balkendiagrammen. Die ersten beiden Balken stellen den Energiemix der ÜWK Ökostromprodukte sowie den der Standardstromprodukte dar. Zusätzlich weisen wir den Strommix für ÜWK und den gesamten Strommix für Deutschland aus.
Der Strompreis besteht im Wesentlichen aus drei Bestandteilen: Einen großen Anteil bilden dabei die Steuern und Abgaben. Eine weitere Komponente sind die staatlich regulierten Netzentgelte. Den verbleibenden Anteil gestaltet der Energieversorger über die Aufwendungen zu Vertrieb und Beschaffung selbst.
Sollten Sie im Netzgebiet der LEW Verteilnetz GmbH wohnen, können Sie Störungen direkt an den 24-Stunden-Stördienst der LEW Verteilnetz unter der gebührenfreien Hotline 0800 539 638 0 melden. Weitere Hinweise zum Verhalten bei Stromausfällen und Störungen können Sie einsehen. Aktuelle Informationen zu möglichen Störungen der Stromversorgung der LEW Verteilnetz GmbH sowie anderen Netzbetreibern finden Sie auch im . Ein längerer Stromausfall in Deutschland ist vergleichsweise selten. Wichtig ist, dass Sie ruhig bleiben und Ihrem Netzbetreiber die Störung melden. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder auf dem Stromzähler. Der Netzbetreiber wird Sie bei Ihrer Meldung direkt über die Art und voraussichtliche Dauer der Störung informieren.
Sie können uns das SEPA-Lastschriftmandat einfach und unkompliziert online über das Formular oder persönlich bei einem Besuch im ÜWK-Energieladen erteilen.
Hinweis
Alle Preise inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer
Wir beraten Sie gerne!
Ihr Kontakt zu unsDas könnte Sie auch interessieren
KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Stromsteuer
Der genaue Anteil an Steuern und Abgaben in Ihrem Abrechnungsbetrag hängt von Ihrem jeweiligen Verbrauch ab. Auf Seite 3 Ihrer Rechnung können Sie den jeweiligen Anteil einsehen. Allgemeine Hinweise sowie Informationen aus den gesetzlichen Informationspflichten finden Sie im beigefügten Infoblatt Ihrer Rechnung.
Im nächsten Schritt verrechnen wir Ihren Abschlag für das aktuelle Jahr (Januar und gegebenenfalls Februar) mit der Zwischensumme. Daraus ergibt sich dann eine Gesamtforderung oder ein Gesamtguthaben:
Bei einer Gesamtforderung: Der offene Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht oder von Ihnen an die ÜWK überweisen.
Bei einem Gesamtguthaben: Der offene Betrag wird auf Ihrem Konto gutgeschrieben oder mit einem Verrechnungscheck ausbezahlt.
Sie haben noch weitere Positionen auf Ihrer Rechnung? Wenn Sie zum Beispiel weniger als die angeforderten Abschläge bezahlt haben oder noch Mahn- und Rücklastkosten offen sind, werden diese auf der Rechnung als "unbezahlte Spesen" ausgewiesen und in die Gesamtkosten einberechnet. Gleiches gilt für Beiträge, die Sie zuzüglich zu Ihren regulären Abschlägen geleistet haben.