50 Euro Einkaufsgutschein für Werbenden und Geworbenen
Der Einkaufsgutschein ist einzulösen im EP:Shop in Krumbach.
Empfehlen Sie uns Ihrer Familie, Ihren Freunden oder Ihrem Nachbarn: Denn bei erfolgreicher Empfehlung eines ÜWK-Stromprodukts ist eine attraktive Prämie möglich.
50 Euro Einkaufsgutschein für Werbenden und Geworbenen
Der Einkaufsgutschein ist einzulösen im EP:Shop in Krumbach.
Gut zu wissen
Die beiden Prämien liegen 14 Tage nach Beginn der Strombelieferung durch die ÜWK zur Abholung im Energieladen in Krumbach bereit.
Und so einfach geht's:
Flyer ausdrucken, gemeinsam mit dem geworbenen Kunden ausfüllen, Neukundenvertrag mit ausgefülltem Flyer bei der ÜWK abgeben, fertig!
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Bedingungen
Empfehlen dürfen Privatkunden der ÜWK jeden Privatkunden im Gebiet der ÜWK, der in den letzten 12 Monaten kein Stromkunde der ÜWK gewesen ist. Mitarbeiter und Werksrentner der LEW-Gruppe sind von „Kunden werben Kunden“ ausgeschlossen. Eigenwerbung, das heißt eine Empfehlung an sich selbst, ist ausgeschlossen.
Nur Verträge, die aufgrund des über den entsprechenden Flyers der ÜWK erteilten Auftrags geschlossen wurden, sind prämienberechtigt. Prämienansprüche entstehen, wenn der Empfehlungsempfänger ein Neukunde für die ÜWK ist, es sich um einen Stromvertrag außerhalb der Grundversorgung handelt, der Neukunde den Vertrag nicht innerhalb des ihm zustehenden Widerrufsrechts gegenüber der ÜWK widerruft und Werber und Geworbener in Belieferung mit Strom durch die ÜWK sind. Der Prämienanspruch entsteht erst 14 Tage nach Beginn der Belieferung.
Die Auszahlung von Prämien nimmt die ÜWK im EP:Shop nach Bestätigung der Voraussetzungen seitens des ÜWK Energieladens vor. „Kunden werben Kunden“ ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Eine Barauszahlung ausgeschlossen.
Wir beraten Sie gerne!
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