Tipp
Damit Sie zukünftig keinen Fälligkeitstermin verpassen, lassen Sie die Abschläge ganz einfach und bequem durch ein SEPA-Lastschriftmandat von der ÜWK von Ihrem Konto einziehen.
Als Kunde bezahlen Sie regelmäßig einen festgelegten Betrag an Ihren Energieversorger - am besten über ein SEPA-Lastschriftmandat. Diesen Betrag nennt man Abschlag oder Abschlagszahlung. Hierbei handelt es sich um eine Anzahlung für den Stromverbrauch. Einmal pro Jahr prüft die ÜWK, wie viel Geld Sie einbezahlt und wie viel Strom Sie tatsächlich verbraucht haben.
Waren Ihre Zahlungen an die ÜWK zu hoch, wird der überschüssige Betrag als Gutschrift für Sie verbucht. Waren die Abschlagszahlungen für Ihren Verbrauch zu niedrig, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Ideal ist es daher, den Abschlag möglichst genau an den tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.
Die Höhe der Abschlagszahlung wird aus den aktuellen Preisen Ihres Stromvertrags und Ihrem Jahresverbrauch errechnet. Für die Schätzung Ihres Energieverbrauchs legen wir Ihren letztjährigen Verbrauch als Maßstab zugrunde. Wie sich dieser Betrag genau zusammensetzt, können Sie der folgenden Beispielrechnung entnehmen.
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Tipp
Damit Sie zukünftig keinen Fälligkeitstermin verpassen, lassen Sie die Abschläge ganz einfach und bequem durch ein SEPA-Lastschriftmandat von der ÜWK von Ihrem Konto einziehen.
Hinweis
Alle Preise inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer
Einmal jährlich errechnen wir anhand der vom Netzbetreiber abgelesenen oder von Ihnen mitgeteilten Zählerstände Ihren Stromverbrauch und somit Ihre Energiekosten. In unserer Jahresrechnung berücksichtigen wir dabei alle von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen.
Wenn in diesem Abrechnungszeitraum ein Guthaben entstanden ist, verrechnen wir dieses mit dem ersten neuen Abschlag. Sollte das Guthaben sogar höher ausfallen als Ihr neuer Abschlag, überweisen wir Ihnen die Differenz auf Ihr Bankkonto. Übersteigt der tatsächliche Verbrauch, die von Ihnen gezahlten Abschläge, entsteht eine Forderung / Nachzahlung. In der Forderung enthalten ist zudem Ihr erster neuer Abschlag.
Gerne kümmern wir uns telefonisch um Ihren Anpassungswunsch.
Sie können Ihre Zahlungstermine auf Ihrer Jahresabrechnung finden.
Je nach Abrechnungszyklus muss Ihr Abschlag zum Ende jeden Monats oder zum Ende der geraden Monate (Februar, April, …) beglichen werden. Die Jahresabrechnung für Stromkunden wird in der Regel im Januar / Februar erstellt.
Zuverlässig, bequem und sicher bezahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Das ermöglicht uns, Ihre Beiträge und Ihr Guthaben automatisch und fristgerecht abzubuchen oder gutzuschreiben.
Die Einwilligung können Sie uns über das SEPA-Formularmitteilen.Alternativ können Sie offene Beträge auf eines der folgenden Konten überweisen:
Als ÜWK-Kunde bezahlen Sie maximal elf Abschläge pro Jahr. Der fehlende Abschlag wird mit Ihrer Jahresabrechnung verrechnet und auf dieser ausgewiesen. Sollten Sie eine Bezahlung mit zweimonatlichem Rhythmus haben, werden maximal fünf Abschläge pro Jahr berechnet und der sechste Abschlag mit der Jahresabrechnung verrechnet.
Einmal im Jahr passen wir Ihren Abschlag automatisch auf Ihren tatsächlichen Verbrauch an. Basis hierfür ist Ihr Verbrauch des letzten Jahres. Falls der Abschlag zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurde, können Sie sich gerne bei uns melden.
Bei einem Wasserschaden erhöht sich durch den Einsatz von Trocknungsgeräten Ihr Stromverbrauch. Melden Sie uns diesen Mehrverbrauch (Nachweis der Trocknungsfirma) einfach und unkompliziert per E-Mail. Wir berücksichtigen diese einmalige Belastung bei der Berechnung Ihres Abschlags für das kommende Jahr.
Die Zahlungstermine für Ihre Abschläge werden Ihnen zum Lieferbeginn oder mit der Jahresendabrechnung mitgeteilt. Je nach Abrechnungszyklus muss Ihr Abschlag zum Ende jeden Monats oder zum Ende der geraden Monate (Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember) beglichen werden. Auf Wunsch können Sie auf eine monatliche oder zweimonatliche Abschlagszahlung umstellen. Einen individuellen Wunschtermin zur Bezahlung Ihrer Energiekosten können wir derzeit leider nicht anbieten.
Da für die Belieferung von Energie ein Grundpreis für Ihren Zähler anfällt, können Sie Ihren Abschlag nur auf einen Minimalbetrag heruntersetzen. Melden Sie sich hierfür gerne bei unserem Kundenservice.
Wir beraten Sie gerne!
Ihr Kontakt zu unsDas könnte Sie auch interessieren
Zahlungsempfänger: Überlandwerk Krumbach GmbH
Bank: Sparkasse Schwaben-Bodensee
IBAN: DE23 7315 0000 0380 0005 47
BIC: BYLADEM1MLM
Bank: Raiffeisenbank Schwaben Mitte eG
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