Eine rechtzeitige Umzugsmeldung ist entscheidend – sowohl für Ihre alte als auch für Ihre neue Wohnung:
Für Ihre neue Wohnung:
Wenn Sie Ihren Umzug nicht vorab melden, laufen Ihre Verträge und die Abrechnung zunächst weiter auf Ihren Namen. Das kann dazu führen, dass Ihnen auch nach Ihrem Auszug noch Energieverbrauch – z. B. durch Nachmieter – in Rechnung gestellt werden.
Für Ihre neue Wohnung:
Ohne rechtzeitige Anmeldung werden Sie in der Regel automatisch über die Grundversorgung beliefert. Zudem besteht das Risiko, dass Ihr Verbrauch zunächst Ihrem Vermieter, Vormieter oder Eigentümer zugeordnet wird.