Weitere Informationen
Als Ihr Energielieferant sorgen wir dafür, dass Sie zuverlässig mit Energie versorgt sind – auch dann, wenn Sie noch keinen Vertrag abgeschlossen haben. Sie bleiben mit der ÜWK Grundversorgung flexibel bei nur 14 Tagen Kündigungsfrist und haben keine Mindestvertragslaufzeit. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Konditionen, Leistungen und Ihrem unkomplizierten Weg in die Grundversorgung.
Besondere Hinweise für bestimmte Verbrauchseinrichtungen:
Für Lieferstellen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, zum Beispiel Wärmepumpen oder andere unterbrechbare Anlagen, gelten besondere Regelungen nach § 14a EnWG. Diese Anlagen können im Bedarfsfall vom Netzbetreiber gesteuert werden, wofür Sie im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten profitieren können.
Die aktuellen Preise und Bedingungen für Wärmestrom finden Sie als Download unterhalb der Tabelle. Außerdem haben wir für Sie weiterführende Informationen zu § 14a EnWG zusammengestellt.




