Damit wir Ihren tatsächlichen Stromverbrauch berechnen und die Jahresabrechnung erstellen können, benötigen wir einmal pro Jahr Ihren aktuellen Zählerstand. Bitte lesen Sie jährlich zum Stichtag 31. Dezember Ihren Zählerstand ab und melden diesen an die LVN, Ihren Netzbetreiber, oder an uns.
Zählerstand jetzt melden
Ihren aktuellen Zählerstand senden Sie uns bequem online. Nutzen Sie dafür einfach unser Zählerstandsformular.
So finden Sie die benötigten Angaben Ihre Zählernummer steht auf der dritten Seite Ihrer letzten Jahresrechnung. Sie können die Nummer auch direkt am Stromzähler zusammen mit dem aktuellen Zählerstand ablesen.
Unser Hinweis: Auf vielen Stromzählern finden Sie sowohl eine Seriennummer als auch die Zählernummer. Die Zählernummer befindet sich häufig oberhalb oder unterhalb des Barcodes.
Verfügen Sie bereits über einen digitalen Stromzähler, können Sie Ihren aktuellen Zählerstand direkt auf dem Display ablesen. Die Zählernummer finden Sie in der Regel in der Nähe des Barcodes. Wenn Sie unsicher sind, welche Nummer Ihre Zählernummer ist, vergleichen Sie die Angaben auf dem Zähler mit der Zählernummer auf Ihrer letzten Rechnung.
Auf dem Display erscheinen nacheinander verschiedene Werte. Achten Sie deshalb auf die Kennziffer links oben in der Anzeige. Für die Meldung Ihres Stromverbrauchs sind folgende Kennziffern relevant:
Kennziffer 1.8.0 = aktueller Zählerstand
Kennziffer 1.8.1 = Zählerstand für Hochtarif
Kennziffer 1.8.2 = Zählerstand für Niedertarif
Gut zu wissen:
Speisen Sie Strom aus einer Photovoltaikanlage in das Netz der LEW Verteilnetz GmbH ein, melden Sie den Zählerstand Ihres EinspeisezählershierWird in neuem Tab geöffnet. Sie erkennen den aktuellen Zählerstand Ihres Einspeise-Zählers an der Kennziffer 2.8.0.
Was bedeuten HT und NT auf meinem Zähler?
Bei einem Zweitarifzähler werden zwei Verbrauchswerte erfasst. Die Kennzeichnungen stehen für:
HT = Hochtarif (Verbrauch am Tag)
NT = Niedertarif (Verbrauch in der Nacht)
Ein Zweitarifzähler wird beispielsweise für Wärmepumpen oder Natursteinheizungen genutzt. Die Zählerstände für beide Tarifzeiten werden getrennt aufgezeichnet und angezeigt.
Muss ich beim Einzug meinen Zählerstand melden?
Wir empfehlen, bei der Wohnungs- oder Hausübergabe die folgenden Daten zu notieren und an die ÜWK weiterzugeben:
Ablesedatum
Zählerstand
Zählernummer
Vertragskontonummer (falls bekannt)
Ich habe einen neuen Zähler bekommen. Was muss ich tun?
In der Regel müssen Sie nichts unternehmen. Der Austausch des Zählers wird vom zuständigen Netzbetreiber durchgeführt, zum Beispiel im Rahmen einer Modernisierung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
Ihr Stromanschluss bleibt unverändert. Lediglich die Zählernummer ändert sich. Diese wird uns vom Netzbetreiber automatisch mitgeteilt, sodass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.
Weshalb kommt der Netzbetreiber für die Zählerablesung oder fordert den Stand per Karte an?
Alle Netzbetreiber dürfen für die Nutzung Ihrer Netze ein sogenanntes "Netznutzungsentgelt" erheben. Die Abrechnung dieser Entgelte findet in einem rollierenden Zyklus zwischen dem Netzbetreiber und der ÜWK statt.
Ihre Jahresabrechnung bei der ÜWK erfolgt davon unabhängig wie gewohnt zum Stichtag 31. Dezember. Die anfallenden Netzentgelte berücksichtigen wir dabei automatisch. Ihre Jahresabrechnung erhalten Sie in der Regel zwischen Ende Januar und Mitte Februar.
Wann kann ich mit meiner Jahresabrechnung rechnen?
Nach Eingang Ihres Zählerstands zum Stichtag 31. Dezember erstellen wir Ihre Jahresabrechnung. Diese erhalten Sie üblicherweise Ende Januar oder im Laufe des Februars.