Weitere Infos
Allgemeine Preise und Bedingungen sowie wichtige Infos
Ihr bisheriges Energieversorgungsunternehmen beliefert Sie nicht mehr? Dann sind wir als Ihr Grundversorger selbstverständlich für Sie da. Wir beliefern Sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit Strom nach den Grundlagen der sogenannten Ersatzversorgung (nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz).
Wir sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung neu zu ermitteln und anzupassen. Dies ist jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats möglich. Eine Anpassung kann dabei ohne Einhaltung einer Frist erfolgen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam. Bitte beachten Sie, dass die Ersatzversorgung mit Strom nur eine Übergangslösung ist. Deshalb kann sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen maximal drei Monate genutzt werden.





