Bei älteren Vereinbarungen kann es vorkommen, dass Heizungsanlagen zeitweise vollständig abgeschaltet werden. In der Praxis geschieht dies jedoch nur selten. Zudem gleichen vorhandene Wärmespeicher solche Unterbrechungen häufig aus, sodass sie im Alltag kaum spürbar sind.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gelten heute andere Regelungen. Statt einer vollständigen Abschaltung kommt höchstens eine vorübergehende Reduzierung der verfügbaren Leistung infrage. Dabei stehen weiterhin mindestens 4,2 kW elektrische Leistung zur Verfügung.
Für viele Wärmepumpen in Einfamilienhäusern reicht diese Leistung aus, um den Heizbetrieb aufrechtzuerhalten. Ein spürbarer Komfortverlust ist daher in der Regel nicht zu erwarten. Zudem erfolgt eine Leistungsreduzierung nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn die Stabilität des Stromnetzes kurzfristig gefährdet ist.