Mit den ÜWK Wärmestrom-Angeboten holen Sie sich wohlige Wärme in Ihr Zuhause. Mit Wärmestrom von ÜWK beziehen Sie preiswerten Nachtstrom (NT) für Ihre Nachtspeicherheizung, Ihre Wärmepumpe oder Ihren Wärmeerzeuger in Niedrigenergiegebäuden. Kinderleicht: Geben Sie Ihre Postleitzahl im Tarif-Finder ein und klicken Sie auf "Verfügbarkeit prüfen" - wir prüfen nun, ob wir Sie an Ihrem Wohnort mit ÜWK Wärmestrom beliefern können. Um den passenden ÜWK-Tarif für Sie zu finden, benötigen wir nach erfolgreicher Prüfung zusätzliche Angaben zu Ihren häuslichen Voraussetzungen. Hier finden Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Wärmestrom.
Hinweis zur Strompreisbremse ab 01.03.2023
Die Strompreisbremse wurde zum 01.03.2023 eingeführt und gilt rückwirkend zum 01.01.2023.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten möchte die Bundesregierung die Letztverbraucher mit der Strompreisbremse entlasten, hat diese aber zunächst bis zum Jahresende 2023 begrenzt. Nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) zahlen Sie für die Dauer der Strompreisbremse für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs (bis zu 30.000 kWh/Jahr) 40 Ct/kWh brutto bzw. für 70 % Ihres prognostizierten Verbrauchs (über 30.000 kWh/Jahr) 13 Ct/kWh netto. Für den darüberliegenden Verbrauch ist jeweils der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis zu zahlen. Die Entlastung berücksichtigen wir ab März 2023 in Ihren Abschlägen. Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Besuchen Sie für weitere Informationen sowie Tipps zum Energiesparen lew.de/marktlage