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      ÜWK Grundversorgung

      Allgemeine Preise und Bedingungen sowie wichtige Infos

      Sie bleiben mit der ÜWK Grundversorgung flexibel bei nur 14 Tagen Kündigungsfrist und haben keine Mindestvertragslaufzeit. Zusätzlich profitieren Sie von hilfreichen Serviceleistungen und Informationen, die bei diesem Angebot natürlich inklusive sind. Suchen Sie Informationen zu Wärmestrom? Die Preise und Bedingungen für Lieferstellen mit Schwachlastregelung, Wärmepumpen und andere unterbrechbare Anlagen finden Sie als Download unterhalb der Tabelle.

      Preise ÜWK Grundversorgung ab 01.07.2023

      Auszug aus dem Preisblatt für eine konventionelle Messeinrichtung*

      Hinweis: Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch Veröffentlichung auf unserer Internetseite angepasst (§ 38 Energiewirtschaftsgesetz). Eine solche Veröffentlichung kann jeweils zum 01. und 15. Tag eines Kalendermonats erfolgen. Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können von den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung abweichen.

        Netto Brutto
      bis 10.000 kWh/Jahr    
      Verbrauchspreis pro kWh 32,38 Cent 38,53 Cent
      Grundpreis pro Jahr 100,92 Euro 120,09 Euro
      Messstellenbetrieb pro Jahr 12,85 Euro 15,29 Euro
      über 10.000 kWh/Jahr    
      Verbrauchspreis pro kWh 33,52 Cent 39,89 Cent
      Stand 01.07.2023

      * Bitte beachten Sie, dass die Preise in Summe möglicherweise nicht dem Endpreis für Ihre individuelle Versorgungssituation entsprechen. Ihr Preis kann abweichen, wenn Sie Zusatzeinbauten (z. B. Stromwandlersatz) oder eine technisch abweichende Messeinrichtung (z. B. moderne Messeinrichtung) besitzen. Weitere Informationen zu den Preisen und deren Zusammensetzung finden Sie in folgenden Beilagen: Preisblatt, Ergänzende Bedingungen, Information zur Zusammensetzung der Preise. Diese Dokumente stehen jeweils unterhalb der obigen Preistabellen zum Download bereit.

      Vertragsmerkmale Grundversorgung Strom

      Mindestlaufzeit keine
      Preisgarantie keine
      Vertragsverlängerung ohne fristgerechte Kündigung auf unbestimmte Zeit
      Kündigungsfrist 14 Tage


      Gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV gilt: Im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

      Hinweis: Wenn Sie im ÜWK Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) automatisch – ohne schriftlichen Vertrag oder andere Formalitäten mit Strom. Die ÜWK Grundversorgung endet, sobald Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben. 

      Weitere Informationen