Empfehlen dürfen Privatkunden der ÜWK jeden Privatkunden im Gebiet der ÜWK, der in den letzten 12 Monaten kein Stromkunde der ÜWK gewesen ist. Mitarbeiter und Werksrentner der LEW-Gruppe sind von „Kunden werben Kunden“ ausgeschlossen. Eigenwerbung, d. h. eine Empfehlung an sich selbst, ist ausgeschlossen. Nur Verträge, die aufgrund des über den entsprechenden Flyer der ÜWK erteilten Auftrags geschlossen wurden, sind prämienberechtigt. Prämienansprüche entstehen, wenn der Empfehlungsempfänger ein Neukunde für ÜWK ist, es sich um einen Stromvertrag außerhalb der Grundversorgung handelt, der Neukunde den Vertrag nicht innerhalb des ihm zustehenden Widerrufsrechts gegenüber ÜWK widerruft und Werber und Geworbener in Belieferung mit Strom durch die ÜWK sind. Der Prämienanspruch entsteht erst 14 Tage nach Beginn der Belieferung. Die Auszahlung von Prämien nimmt die ÜWK im EP:Shop nach Bestätigung der Voraussetzungen seitens des ÜWK Energieladens vor. „Kunden werben Kunden“ ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Eine Barauszahlung ausgeschlossen.