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Mit ÜWK Wärmestrom Garant planen Sie Ihre Energiekosten langfristig. Das heißt: Konstante Preise bis zum 30.06.2022 mit der ÜWK-Preisgarantie*. Zusätzlich profitieren Sie von günstigen Preisen zu bestimmten Zeiten. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern spart zudem Zeit und Nerven. Mit dem ÜWK Wärmestrom Garant schonen Sie außerdem die Umwelt, denn er besteht zu 100 % aus Ökostrom. Dieser Ökostrom wird aus Erneuerbaren Energien gewonnen, also zum Beispiel aus Sonnenenergie oder Wasserkraft.
ÜWK Wärmestrom Garant eignet sich für alle, die Wärmeerzeuger in Niedrigenergiegebäuden, Wärmepumpen und Wärmespeicheranlagen betreiben. Die Voraussetzungen für die Belieferung mit ÜWK Wärmestrom Garant finden Sie hier.
Preisgarantie | Bis 30.06.2022* |
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Vertrags-/Erstlaufzeit | 12 Monate nach Belieferungsbeginn |
Vertragsverlängerung | 12 Monate |
Kündigungsfrist | 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit |
* Ausgenommen von dieser „ÜWK-Preisgarantie“ sind die „staatlichen Komponenten“, die sich derzeit aus der EEG-Umlage, der KWK-Umlage, der § 19 Strom-NEV-Umlage, der § 17f EnWG-Offshore-Netzumlage, der § 18 AbLaV-Umlage sowie der Strom- und Umsatzsteuer zusammensetzen. Diese „staatlichen Komponenten“ betragen aktuell ca. 59 % des Verbrauchspreises sowie ca. 16 % des Grundpreises. ÜWK ist bei einer Erhöhung der „staatlichen Komponenten“ berechtigt, bei deren Senkung oder Entfall jedoch verpflichtet, die Preise auch während der Preisgarantiefrist im Umfang und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens künftiger Änderungen der „staatlichen Komponenten“ gemäß Ziffer 3.4 - 3.6 der "Allgemeinen Lieferbedingungen Strom Sondervertrag ÜWK (AGB)" (nachfolgend: AGB Strom) anzupassen. Alle anderen Preisbestandteile werden durch die „ÜWK-Preisgarantie“ fixiert.