Sie möchten Ihren Strom zum Heizen aus nachhaltigen Quellen erhalten? Mit ÜWK Wärmestrom Aqua Natur entscheiden Sie sich für klimafreundliche Energie aus 100 % Wasserkraft**. Zudem planen Sie dank der ÜWK-Preisgarantie* bis zum 31.12.2023 Ihre Energiekosten langfristig. Das heißt: Konstante Preise, die nicht nur den Geldbeutel schonen, sondern zudem Zeit und Nerven sparen.

ÜWK Wärmestrom Aqua Natur
Für umweltbewusste Kunden
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ÜWK-Preisgarantie*: bis 31.12.2023
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Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
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Strommix: 100 % Ökostrom aus LEW-Wasserkraftwerken**
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Besonderheit: Unterschiedliche Verbrauchspreise für Hoch- und Niedertarif
100 % Ökostrom aus Wasserkraft**
ÜWK Wärmestrom Aqua Natur eignet sich für alle, die Wärmeerzeuger in Niedrigenergiegebäuden, Wärmepumpen und Wärmespeicheranlagen betreiben. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Belieferung mit ÜWK Wärmestrom Aqua Natur erfüllen.
Senkung zur EEG-Umlage
Zum 01.07.2022 wurde die Senkung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf 0,00 Cent/kWh beschlossen. Selbstverständlich geben wir diese Kostenreduktion vollständig an Sie weiter. Bitte beachten Sie, dass in den angezeigten Verbrauchspreisen für diesen Tarif die EEG-Umlage bereits abgezogen wurde. Hier finden Sie weitere Informationen zur EEG-Senkung.
Grundpreis pro Jahr für intelligente Messsysteme (iMS)
Sollte an der Lieferstelle ein intelligentes Messsystem verbaut werden oder bereits eingebaut sein, sind folgende Grundpreise für Sie gültig:
Steuerbare Verbrauchseinrichtung 228,48 € (brutto)
Wenn ein Messstellenbetreiber direkt mit Ihnen die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung abrechnet, erhalten Sie für die in Ihren Grundpreis einkalkulierten Kosten für Messstellenbetrieb und Messung selbstverständlich eine Gutschrift.
Weitere Vertragsmerkmale
Mindestvertragslaufzeit | 12 Monate nach Belieferungsbeginn |
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Preisgarantie* | 31.12.2023 |
Vertragsverlängerung | auf unbestimmte Zeit, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird |
Kündigungsfrist | 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, danach jederzeit mit einer Frist von 1 Monat |
Alle Preise inkl. 19 % USt.
* Ausgenommen von dieser „ÜWK-Preisgarantie“ sind die "staatlichen Komponenten“ sowie die Umsatzsteuer.
"Staatliche Komponenten“ sind die Umlagen nach EEG, KWKG, § 17f EnWG-Offshore, § 18 AbLaV und § 19 Strom NEV sowie die Stromsteuer. Diese „staatlichen Komponenten“ betragen aktuell ca. 23 % des Verbrauchspreises sowie ca. 16 % des Grundpreises. Als „staatliche Komponenten“ gelten auch künftige neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Erzeugung, Beschaffung, Speicherung, Messstellenbetrieb, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Lieferung oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen während der Preisgarantie. Für die von der ÜWK-Preisgarantie ausgenommenen "staatlichen Komponenten und die Umsatzsteuer erfolgt die Preisanpassung auch während der Preisgarantiefrist gemäß Ziff. 3 der "Allgemeinen Lieferbedingungen Strom Sondervertrag ÜWK". Alle anderen Preisbestandteile werden durch die ÜWK-Preisgarantie fixiert; diese können erstmals nach Ablauf der Preisgarantiefrist angepasst werden.
** Für den gelieferten Strom wird zu 100 % Wasserkraftstrom (TÜV SÜD zertifiziert) aus "LEW-Wasserkraftwerken" gewonnen und ins Stromnetz eingespeist. "LEW-Wasserkraftwerke" in diesem Sinne sind Wasserkraftwerke, die im Eigentum eines Unternehmens der LEW-Gruppe stehen, oder im Eigentum eines Unternehmens, an dem ein Unternehmen der LEW-Gruppe mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Der Nachweis nach Satz 1 erfolgt über die Entwertung von entsprechenden Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt.